TOP-Tourismusförderung mit Hilfe des Bundes

Konkret handelt es sich um eine gemeinsame Förderungsaktion von Bund und Land für Investitionen in den Bereichen Betriebsgrößenoptimierung, Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Neupositionierung und Qualitätsverbesserung sowie um Förderungen von „Kooperationen zur Verbesserung des touristischen Angebotes“, Restrukturierung, Innovationen und Jungunternehmer.

TOP-Tourismusförderaktion gilt bis 31.12.2020

Mit dieser Förderaktion werden gemäß den Richtlinien Investitionszuschüsse und Zinsenzuschüsse gewährt, wenn sich auch das Land in entsprechender Höhe an der Förderung des Bundes beteiligt. „Da es sich um eine Anschlussförderung des Landes an eine Bundesförderung handelt, kann eine rasche Förderentscheidung getroffen werden, weil keine zusätzlichen Prüfungen notwendig sind. Das ist mir für die Betriebe sehr wichtig. Ich freue mich über die Bereitschaft des Bundes bei gleichzeitiger Kofinanzierung des Landes, Fördermittel für Investitionen unserer Klein- und Mittelbetriebe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Das Geld wird für die Betriebe effizient eingesetzt, sie sind die Erfolgsmotoren im Tourismus der Regionen“, so Tourismuslandesrätin Mag. Resetar abschließend. Die neue TOP-Tourismusförderaktion tritt rückwirkend mit 1.7. 2014 in Kraft und endet am 31.12.2020.

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