Rund 9 Mio. Euro Bundesmittel für Ausbau der Kinderbetreuung
„Beim Ausbau der Kinderbetreuung geht es aber nicht nur um die Quantität, sondern auch um die Qualität der Kinderbetreuung. Deswegen können Bundesmittel jetzt wesentlich breiter eingesetzt werden und zwar für Tageseltern, Personal- und Investitionskostenzuschüsse, Generations- und gemeindeübergreifende Projekte und Qualitätsverbesserungen wie kleinere Betreuungsschlüssel, also kleinere Kindergruppen pro Betreuer“ betont Familienministerin Dr. Sophie Karmasin.
Im konkreten sind fünf wesentliche Punkte der Länder berücksichtigt und in die neue 15a-Vereinbarung aufgenommen worden.
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Anstatt 25% können nun 35% der Zweckzuschüsse für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen auch für 3- bis 6jährige verwendet werden.
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Die Jahresöffnungszeit von 45 Wochen im Kindergartenjahr bleibt bestehen,
diejenigen die 47 Wochen offen haben bekommen zusätzliche Fördermittel. -
Künftig werden 50% der Investitionssumme von privaten Erhaltern bei der Förderung berücksichtigt.
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Anstatt 100.000 Euro werden maximal 125.000 Euro Investitionskostenzuschüsse
pro Gruppe für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze gewährt. -
Der wichtigste Punkt der Länder war die Mitnahme von Fördermittel auch in die weiteren Jahre. Die aktuelle Vereinbarung sieht jetzt vor, dass 50% der Mittel aus dem Jahr 2014
bis ins Jahr 2016 ausgelöst werden können.
„Ich freue mich, dass wir die 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern in Rekordzeit abschließen konnten. Wir stehen damit vor der größten Ausbauoffensive der Kinderbetreuung, die es in Österreich je gegeben hat“ so Karmasin.„Die 15a Vereinbarung wurde bereits am 1. Juli in der Regierungssitzung im Burgenland beschlossen. Denn je eher die Vereinbarungen zwischen Bund und den Ländern unterschrieben sind, desto besser können die Gemeinden kalkulieren“ so Resetar. Das Land Burgenland erhält durch diese 15a Vereinbarung für das Jahr 2014 2,88 Mio. Euro mit einer Kofinanzierung des Landes von 50%, für das Jahr 2015 2,90 Mio. Euro mit einer Kofinanzierung von 45%, für das Jahr 2016 und 2017 je 1,52 Mio. Euro mit einer Kofinanzierung im Jahr 2016 von 40% und 2017 mit 35%. „Durch diese neue Vereinbarung bekommt das Burgenland von 2014 bis 2017 um über 7 Mio. Euro mehr, als bei der letzten 15a Vereinbarung. Mit der Kofinanzierung des Landes von rund 3,9 Mio. Euro stehen dem Burgenland von 2014 bis 2017 insgesamt rund 13 Mio. Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung“ betont Resetar.
Verdoppelung der Kinderbetreuungsplätze der 0-2 jährigen seit 2005
Diese Vereinbarung hat sich im Burgenland bereits in der Vergangenheit als zielführend erwiesen, zumal die Anzahl der Kinderbetreuungsplätze der 0 bis 2-jährigen nach 15a-Kriterien von 927 im Jahr 2005 auf rund 2200 im Jahr 2013 mehr als verdoppelt wurden. Bei den Unterdreijährigen konnte somit die Betreuungsquote von 10,7% im Jahr 2004 auf 31,3 % im Jahr 2013 gesteigert werden. Hier liegt das Burgenland nur hinter Wien an 2. Stelle. „Mir ist in diesem Zusammenhang auch klar, dass die Gemeinden in der Kinderbetreuung einen Großteil der Kosten zu tragen haben. Daher bin ich sehr froh, dass ich im Rahmen des Kindergartenbauprogramms mit 1,4 Mio. Euro im Budget 2014, die Gemeinden bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen unterstützen kann“ hebt Resetar hervor und betont, dass die Gemeinden jährlich mehr als 50 Mio. Euro in die Kinderbetreuung investieren.