Neues Tourismusgesetz im Landtag beschlossen

Im Juli 2013 erteilte Tourismuslandesrätin Mag. Michaela Resetar an die Tourismusabteilung des Landes den Auftrag, ein neues Tourismusgesetz zu erarbeiten. Unter Einbindung von drei Arbeitsgruppen bestehend aus Experten, der Wirtschaftskammer, der Österreichischen Hoteliervereinigung, Arbeiterkammer, beiden Gemeindevertreter-Verbänden und den Tourismusbetrieben und in insgesamt neun Parteienverhandlungsrunden wurde ein Entwurf eines modernen Tourismusgesetzes ausgearbeitet. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens wurden unterschiedliche Stellungnahmen eingearbeitet und schlussendlich wurde am 23. September in der Regierungssitzung die Regierungsvorlage des neuen Tourismusgesetzes beschlossen.Mit der heutigen mehrheitlichen Beschlussfassung im Landtag kann das Gesetz mit 1.1.2015 in Kraft treten.

Änderungen lassen sich auf 3 Themenbereiche zusammenfassen:

 

  1. Die Struktur: Sie wurde deutlich vereinfacht und die touristische Basis aktiviert und die Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft – national und international stand imVordergrund. Burgenlands Tourismus- und Freizeitwirtschaft wird auf zweigesetzlich geregelten Ebenen gebündelt: Burgenland Tourismus und Tourismusverbände.

„Auf Wunsch der Wirtschaft haben wir die Besetzung des Vorstandes zugunsten der Wirtschaft geändert, sodass mehrheitlich Betriebe im Vorstand integriert sind, das heißt konkret fünf Vertreter von den tourismusabgabepflichtigen Unternehmen und zwei politische Vertreter“ betont Resetar.

Das Hauptkriterium für die Gründung eines Tourismusverbandes ist die Mindestanzahl an Nächtigungen. Im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss eine Gemeinde oder müssen mehrere Gemeinden 100.000 Nächtigungen, unter bestimmten Bedingungen 50.000 (natur- und kulturräumliche Einheit) oder 20.000 Nächtigungen (bei Ortsklasse I oder II) aufweisen.

 

  • Die Aufgabenteilung: Sie wurde klar definiert und die Zusammenarbeit der einzelnen Akteure professionalisiert. Der Abbau der Administration und die Mittelbündelung und Effizienzsteigerung standen im Vordergrund. „Nicht alle müssen alles machen. Dadurch werden Doppelgleisigkeiten vermieden und es können gemeinsam abgestimmte Initiativen effizient und effektiv umgesetzt werden. Das Denken in Angeboten nicht in Regionen steht künftig im Vordergrund“ hebt Resetar hervor und betont, dass auf eine landesweite Durchgängigkeit im Marketing und Branding ebenso Wert gelegt wird, wie auf die Stärkung der Identifikation mit dem Tourismus vor Ort.

 

  • Der Mittelfluss: Er wurde zielgerichtet entsprechend der Aufgaben geregelt. Die Einhebung der Ortstaxe erfolgt wie bisher von den Gemeinden. Die Ortstaxe wird wie folgt aufgeteilt: Ortstaxe 1,50€, davon 5% vorab für die Gemeinde, vom Rest entfallen 15% auf die Gemeinde, 35% an Burgenland Tourismus und 50% an den Tourismusverband. Die Gemeinden und der Tourismusverband bekommen zusammen einen Euro. Tourismusförderungsbeiträge werden künftig nicht von Burgenland Tourismus, sondern durch das Land, der Abteilung 5 Tourismus, eingehoben. Das Land erhält 10% für die Einhebung, vom Rest bekommt Burgenland Tourismus 30% und die Tourismusverbände 70%.

Auch die Tourismusabgabepflichtigen Betriebe wurden aktualisiert, so wurden z.B. Mobilfunkbetreiber, Kl. Glücksspiel und Energieunternehmer zu den Beitragspflichtigen aufgenommen. „Durch die Änderungen im Mittelfluss erhalten die Tourismusverbände künftig um knapp 482.900 Euro, also um 32 Prozent mehr, als wie bisher“ streicht Resetar hervor.

Neues Tourismusgesetz zur Stärkung der Dachmarke Burgenland Tourismus

Derzeit gibt es im Burgenland 124 örtliche Tourismusverbände, 6 Regionalverbände, 2 Destinationen, eine Vielzahl an Marketingvereine und dazwischen noch viele kleine Zusammenschlüsse. „Im Ergebnis bedeutet das, dass sich bei 2,9 Mio. Nächtigungen sowohl lokale und regionale als auch überregionale Strukturen mit der Aufgabe des Tourismus beschäftigen. Künftig soll es nur noch 20 bis 30 Tourismusverbände geben“ so Resetar.

„Ich wollte ein Tourismusgesetz, das unsere Betriebe stärkt und den Tourismus fit für die Zukunft macht. Deshalb finanzieren wir nicht in die Tourismusverwaltung, sondern investieren in Produktentwicklung und Marketing unter einer Dachmarke Burgenland. Und vor allem wollen wir mit dem neuen Tourismusgesetz die bereits bestehenden Märkte und die Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft absichern, um international besser zu punkten“ erklärt Tourismuslandesrätin Resetar. Und hebt hervor: „Eines ist mir besonders wichtig: Kein touristisch wertvolles Angebot – und ist es noch so klein - wird durch den Rost fallen. Aber auch hier gilt gebündelter Mitteleinsatz, um am touristischen Markt auftreten zu können.“

„Ich bedanke mich als Tourismuslandesrätin und als Präsidentin des Burgenland-Tourismus bei allen Touristikern und allen Partnern, die am Entwurf des neuen Tourismusgesetzes beteiligt waren. Denn ohne die gute Zusammenarbeit von allen, wäre es nicht möglich gewesen, diesen Gesetzesentwurf mit Vorbildfunktion für ganz Österreich auszuarbeiten. Mit diesen neuen, innovativen Tourismusstrukturen 2015 werden wir den burgenländischen Tourismus weiter stärken“ betont Tourismuslandesrätin Mag. Michaela Resetar abschließend.

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