Mehr Förderung für Privatzimmervermieter durch neue Richtlinie

Basierend auf den aktuellen Strategien und Initiativen für die Weiterentwicklung des Tourismus im Burgenland und aufgrund der Neuerungen im EU-Beihilferecht sind auch die für die Privatzimmerförderung zutreffenden Richtlinien an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen und neu zu fassen.

Die wesentlichen Förderschwerpunkte der neuen Aktionsrichtlinie „Privatzimmerförderung Burgenland 2014 - 2020“ liegen vor allem auf Investitionen in Sanitärräumen; Einrichtung, Ausstattung und Adaptierung von Gästezimmern; Errichtung, Einrichtung und Ausstattung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen, Errichtung bzw. Aus-/Umbau von Ferienwohnungen sowie deren Einrichtung und Ausstattung und Maßnahmen in die barrierefreie Gestaltung von Gästezimmern und Ferienwohnungen. „Mit der Aktionsrichtlinie für Privatzimmerförderung soll die eigenständige Förderaktion für den Bereich der Privatzimmerförderung zielgerecht adaptiert und optimiert und für die Dauer der Förderperiode bis zum Jahr 2020 weitergeführt werden. Hierfür sind rund 100.000 Euro pro Jahr für Förderungsmaßnahmen reserviert“ hebt Resetar hervor und betont, dass es sich hier um nicht rückzahlbare Einmalprämien handelt. Die Wirtschaftsservice Burgenland AG (WiBAG) wird mit der Förderabwicklung betraut sein. Anträge können bis zum 31.12.2020 eingebracht werden.

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