15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung im Landtag beschlossen
Im konkreten sind fünf wesentliche Punkte der Länder in die 15a-Vereinbarung aufgenommen oder geändert worden: Anstatt 25% können nun 35% der Zweckzuschüsse für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen für 3- bis 6jährige verwendet werden. Die Jahresöffnungszeit von 45 Wochen im Kindergartenjahr bleibt bestehen, diejenigen die 47 Wochen offen haben bekommen zusätzlich Förderungen. 50 % der Finanzmittel von privaten Erhaltern werden bei der Kofinanzierung angerechnet. Die Investitionskostenzuschüsse für Neubauten sind von 100.000 Euro auf 125.000 Euro erhöht worden. Die VIF-Kriterien bei der Schaffung von generationsübergreifenden Angeboten sind weggefallen, wobei maximal 4.000 Euro jährlich für jeden Betreuungsplatz in einem generationsübergreifende, elementare Kinderbildungs- und -betreuungsangebot gefördert werden soll. Der wichtigste Punkt der Länder war die Mitnahme von Fördermittel auch in die weiteren Jahre. Die Vereinbarung sieht jetzt vor, dass 50% der Zweckzuschussmittel aus dem Jahr 2014 bis ins Jahr 2016 weiterverwendet werden können. „Der heutige Beschluss im Landtag war wichtig. Denn je eher die Vereinbarungen zwischen Bund und den Ländern beschlossen ist, desto besser können die Gemeinden kalkulieren“ so Resetar. Das Land Burgenland erhält für das Jahr 2014 2,89 Mio. Euro mit einer Kofinanzierung des Landes von 50%, für das Jahr 2015 2,90 Mio. Euro mit einer Kofinanzierung von 45%, für das Jahr 2016 und 2017 je 1,52 Mio. Euro mit einer Kofinanzierung im Jahr 2016 von 40% und 2017 mit 35%. Von 2008 bis 2013 hat der Bund insgesamt 85 Mio. Euro in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert, jetzt stehen 305 Mio. Euro den Ländern zur Verfügung, um das vierfach mehr. „Diese Vereinbarung hat sich im Burgenland als zielführend erwiesen, zumal die Anzahl der Kinderbetreuungsplätze von 585 im Jahr 2007 auf mehr als 2000 im Jahr 2013 vervierfacht werden konnte“ hebt Kindergartenreferentin Bildungslandesrätin Mag. Michaela Resetar hervor.