Höhere Verkehrssicherheit durch Abschaffung des Nacht-60-ers für LKW
Eine aktuelle Forderung der Transportunternehmer ist die Abschaffung des „Nacht-60-ers“. LKW mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t dürfen in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr nicht schneller als 60 km/h fahren. Die jetzige Regelung, die aus dem Jahr 1995 stammt, ist vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit äußerst hinterfragungswürdig. „Aufgrund der modernen lärmarmen Fahrzeugtechnologie und der zahlreichen Investitionen in den Lärmschutz auf Autobahnen und Schnellstraßen, ist diese Regelung längst überholt. Vielmehr muss betont werden, dass die derzeitige Regelung die Verkehrssicherheit der Lkw-Lenker und anderer Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet, weil das Fahren über weite Strecken mit einer Geschwindigkeit von maximal 60 km/h für die Lkw-Lenker monoton und ermüdend ist und für nachkommende Fahrzeuge aufgrund des hohen Geschwindigkeitsunterschiedes bei der Annäherung gefährlich ist. Durch die Aufhebung dieses generellen Verbotes würde die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen immens erhöht werden“ so Resetar.
Viele Faktoren sprechen für die Aufhebung der Bestimmung
Zudem sind moderne Lkw-Motoren auf die Geschwindigkeit von 80 km/h ausgelegt, da hier der Schadstoffausstoß am geringsten ist. Außerdem wurde die Geräuschemissionen eines Fahrzeuges gegenüber 1980 deutlich reduziert: das bedeutet, dass heute 13 moderne Lkw zusammen nur den Schallpegel eines Nutzfahrzeuges von 1980 erreichen. „Aus all diesen angeführten Gründen und im Sinne einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Transportwirtschaft, unterstütze ich daher die Forderung des Fachverbandes und der Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer zur Aufhebung des generellen LKW-Nacht-60er in Österreich“ hebt Verkehrslandesrätin Mag. Michaela Resetar abschließend hervor.