Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag zugewiesen
Mit den Rahmenbedingungen und Regelungen des Burgenländischen Tourismusgesetz 1992 ist es gelungen, den Tourismus und die Freizeitwirtschaft als eine Leitbranche der Wirtschaft zu etablieren, die Arbeitsplätze schafft und Wertschöpfung in die Regionen und Gemeinden bringt. Diese Regelungen haben aber auch dazu geführt, dass im Verhältnis zu den Übernachtungszahlen - 2013 gab es im Burgenland insgesamt 2,85 Mio. Übernächtigungen bei rund 918.000 Gästeankünften - überdurchschnittlich viele touristische Organisationseinheiten auf lokaler und regionaler Ebene entstanden sind. „Um auch in Zukunft im Wettbewerb der Tourismus-, Ausflugs- und Freizeitregionen erfolgreich sein zu können, ist es notwendig, die Strukturen anzupassen, die Ressourcen zu bündeln, das Marketing unter der Dachmarke Burgenland zu stärken, die Produktentwicklung zu forcieren, eine Aufgabenteilung der Tourismusträger festzulegen und darauf aufbauend, den Mittelfluss aus den Erträgnissen der Tourismusabgaben zu gestalten“ hebt Resetar hervor.
Neues Tourismusgesetz anstatt Novellierung des bestehenden
Die Vereinfachung der Struktur der Tourismusträger mit Bündelung der Kräfte und Reduzierung des bürokratischen Aufwandes; die Schaffung einer zweigliedrigen Tourismusstruktur -Tourismusverbände vor Ort und Landestourismusorganisation -; der Zusammenschluss der Unternehmer zum Selbstverwaltungsträger Tourismusverband mit einer bestimmten Mindestgröße aufgrund einer freien Entscheidung der Unternehmer; die Schaffung einer klar definierten Aufgabenzuteilung und Verbesserung der Zusammenarbeit der im Tourismus tätigen Rechtsträger, die Schaffung eines auf Basis der Aufgabenzuteilung zielgerichteten Mittelflusses zur Stärkung des Marktauftrittes und die Änderung der Aufteilungsschlüssel bei den Tourismusabgaben sind nur einige der Neuerungen im Tourismusgesetz. „Aufgrund des Umfangs dieser Änderungen war es daher angezeigt, nicht das geltende Burgenländische Tourismusgesetz zu novellieren, sondern ein gänzlich neues Gesetz in Form der vorliegenden Regierungsvorlage eines Burgenländischen Tourismusgesetzes 2014 zu entwerfen. Das neue Gesetz soll im Landtag im Oktober behandelt werden und mit Übergangsbestimmungen mit 1.1.2015 in Kraft treten“ betont Tourismuslandesrätin Mag. Michaela Resetar abschließend.